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   BVerwG, 23.03.1967 - II C 53.64   

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https://dejure.org/1967,8515
BVerwG, 23.03.1967 - II C 53.64 (https://dejure.org/1967,8515)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1967 - II C 53.64 (https://dejure.org/1967,8515)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1967 - II C 53.64 (https://dejure.org/1967,8515)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung des Anspruchs auf Gewährung von Versorgung nach dem G 131 und Gewährung der Kriegsunfallversorgung nach § 181 a Abs. 1 BBG - Überprüfung eines angeblichen zur Dienstunfähigkeit führenden Unfalls

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.04.1960 - VI C 2.58
    Auszug aus BVerwG, 23.03.1967 - II C 53.64
    Sie ist bereits früher von dem Bundesverwaltungsgericht als zutreffend anerkannt worden (vgl. BVerwGE 10, 258 mit Hinweis auf BVerwGE 7, 48 [BVerwG 20.05.1958 - BVerwG VI C 360/56]); dabei hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere bereits ausgeführt, daß ein Umstand, dem im Verhältnis zu anderen Bedingungen für den Eintritt des Erfolges überragende Bedeutung zukommt, im Sinne des beamtenrechtlichen Dienstunfallrechts die alleinige Ursache im Rechtssinne sein kann.".
  • BVerwG, 16.01.1964 - II C 88.61

    Gehirnerschütterung mit Schädelfraktur - Verschwinden früherer organischer

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1967 - II C 53.64
    Hierzu hat der Senat u. a. schon in seinem Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 88.61 - (Buchholz BVerwG 237.7, § 147 LBG NRW Nr. 1) - dem ein Streitfall zugrunde lag, in dem neben dem Unfallgeschehen eine neurotische Reaktion des Betroffenen auf dieses Unfallgeschehen zur Dienstunfähigkeit geführt hatte - folgendes dargelegt:.
  • BVerwG, 20.05.1958 - VI C 360.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1967 - II C 53.64
    Sie ist bereits früher von dem Bundesverwaltungsgericht als zutreffend anerkannt worden (vgl. BVerwGE 10, 258 mit Hinweis auf BVerwGE 7, 48 [BVerwG 20.05.1958 - BVerwG VI C 360/56]); dabei hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere bereits ausgeführt, daß ein Umstand, dem im Verhältnis zu anderen Bedingungen für den Eintritt des Erfolges überragende Bedeutung zukommt, im Sinne des beamtenrechtlichen Dienstunfallrechts die alleinige Ursache im Rechtssinne sein kann.".
  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1967 - II C 53.64
    Denn nach den Grundsätzen über die Verteilung der materiellen Beweislast geht die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten, es sei denn, daß das einschlägige Gesetz selbst eine hiervon abweichende Regelung trifft (BVerwGE 14, 181 [BVerwG 23.05.1962 - BVerwG VI C 39.60] [186]).
  • BVerwG, 10.06.1965 - II C 141.62
    Auszug aus BVerwG, 23.03.1967 - II C 53.64
    Zu § 6 G 131 in den seit dem 1. September 1957 gültigen Fassungen dieses Gesetzes und auch zu § 181 a Abs. 1 BBG mußte die Beklagte überdies auf den Antrag des Klägers vom 29. August 1959 Entscheidungen zur Sache treffen, weil der unanfechtbar gewordene Bescheid vom 7. Juli 1954 zu diesen erst später in Kraft getretenen Rechts- bzw. Anspruchsgrundlagen noch keine Entscheidungen enthalten konnte (vgl. auch Urteil des Senats vom 10. Juni 1965 - BVerwG II C 141.62 - [ZBR 1965 S. 318]).
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